Mit einer geänderten Satzung geht der Sängerkranz in künftige Wahlen. In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde die Satzung dahin gehend geändert, daß der Verein künftig anstelle von einem ersten und einem zweiten Vorsitzenden bis zu drei gleichberechtigte Vorsitzende haben wird. Die Entscheidung für die Satzungsänderung fiel einstimmig.